01.06.2016
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MV  | 
Medienmitteilung

Weitere Senkung möglich

Der Referenzzinssatz verharrt auf 1.75%. Eine weitere Senkung ist möglich. Bei den Mietenden führt dies höchstens zu einem Stillstand des Mietanstiegs.

Tiefststand bei den Zinsen, Höchststand bei den Mieten

Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO publizierte heute den Referenzzinssatz. Er bleibt bei 1.75 Prozent. Der Durchschnittssatz aller Zinsen sinkt weiter. Eine erneute Senkung des Referenzzinssatzes im Dezember  2016 oder im März 2017 ist wahrscheinlich. Seit 2009 haben sich die Zinsen praktisch halbiert. Die Tiefstzinsphase zeigt sich nicht nur beim Referenzzinssatz, sondern in vielen Lebensbereichen: Wer eine Anlagemöglichkeit sucht, findet kaum noch Möglichkeiten, eine Rendite zu erzielen. Nur ein Bereich trotzt den Negativzinsen: die Wohnimmobilien. Gemäss dem Immobilienbüro IAZI ist die Performance bei Schweizer Immobiliendirektanlagen 2015 im Vorjahresvergleich sogar noch gestiegen und beträgt 6.6 Prozent. Und die CS Immobilienstudie 2016 schreibt von äusserst attraktiven Renditen. Schweizer Immobilien würden immer noch in der Gunst der Anleger liegen. Kein Wunder, mit tiefsten Zinsen für die Anlagekosten können hohe Mieten realisiert werden.

Nationalrat debattiert über Transparenz bei der Vormiete

Die Reaktion der Politik auf diese Umverteilung ist lau. Als einzige Massnahmen gegen zu hohe Mietzinsanstiege wird der Nationalrat am 8. Juni über die Transparenz bei der Vormiete debattieren (Geschäft 15.044). Nach dem knappen Nichteintretens-Entscheid der vorberatenden Kommission muss der Nationalrat die sozialpolitische Verantwortung übernehmen und im Bereich der Anfangsmieten Transparenz schaffen. Nur so lassen sich ärgste Missbräuche verhindert.

Mieter müssen von sich aus aktiv werden

Die Senkungen des Referenzzinssatzes werden viel zu selten an die Mietenden weitergegeben. Wer keine Mietzinssenkung erhalten hat, muss aktiv werden und eine Mietzinssenkung einfordern, die sich von der letzten Mietzinsanpassung aus berechnet. Der Mieterinnen- und Mieterverband bietet auf im Ratgeber Mietrecht Informationen und Musterbriefe an sowie ein Tool zur Berechnung des Senkungsanspruchs. Bei Unsicherheiten können sich Mitglieder gratis von den Sektionen des MV beraten lassen.